Online Payment Plattform ist verpflichtet, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten der Organisationen festzustellen, mit denen wir eine Geschäftsbeziehung eingehen. Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle Ihre Organisation letztendlich steht. Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften gelten nach § 3 Abs. 2 GwG natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigte, die unmittelbar oder mittelbar:
• Eigentümer von mehr als 25 % des Kapitals sind
• mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
• auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (z. B. als Komplementär oder durch ein Vetorecht).
Werden die Anteile, die Stimmrechte oder eine Kontrolle auf sonstige Weise von einer Vereinigung ausgeübt, gilt als mittelbar wirtschaftlich Berechtigter derjenige, der die Muttervereinigung im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 2 bis 4 GwG i. V. m. § 290 Abs. 2 bis 4 HGB beherrscht. Für eine Beherrschung sind in der Regel Kapitalanteile oder Stimmrechte von über 50 % erforderlich.
Diese Seite stellt eine abgekürzte Erklärung zu den wirtschaftlichen Berechtigten einer Organisation dar. Für eine ausführliche Information verweisen wir Sie an das Informationsdokument “Transparenzregister Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz (GwG)” des Bundesverwaltungsamtes https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aufgaben/Transparenzregister/faq_aktualisierung.html
Wenden Sie sich bitte an unsere Support-Abteilung und erstellen Sie ein Ticket.
Sie erreichen uns auch telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 09:00-12:00 und von 13:00-18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)211 418 726 94.
Die Verteilung von Geldern gehört nicht zu den Kernaktivitäten der meisten Unternehmen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) betrachtet die Verteilung von Geldern als Finanzdienstleistung.
Eine Organisation muss daher eine entsprechende Lizenz besitzen, um Zahlungsdienstleistungen anzubieten.
Möchte eine Organisation keine solche Lizenz beantragen, so muss diese sich eines Zahlungsdienstleisters bedienen.
Gründe für die Ablehnung eines Bankkontos:
• Es wurde ein privates Bankkonto anstelle eines geschäftlichen Bankkontos registriert
• Der Name des Kontos stimmt nicht mit dem (Handels-)Namen Ihrer Organisation im Register überein.
Gründe für die Ablehnung des Identitätsnachweises:
• Die Kopie des Identitätsnachweises ist nicht lesbar
• Es bestehen Zweifel an der Echtheit des Dokuments
• Es wurde nur die Vorder- oder Rückseite des Identitätsnachweises vorgelegt und nicht beide Seiten
• Nach Ansicht des Registerauszuges ist die Person auf dem Identitätsnachweis kein gesetzlicher Vertreter der Organisation
Freiberufler, die sich für ein Geschäftskonto bei OPP anmelden, können nur verifiziert werden, wenn sie ein Bankkonto verknüpfen, welches mit ihrer Organisation verbunden ist. Falls Sie kein Geschäftsbankkonto besitzen, kann Ihre OPP-Registrierung in ein Privatkonto umgewandelt werden.
Sie können für dieses Privatkonto ihr persönliches Bankkonto nutzen.
Online Payment Platform ist als Zahlungsdienstleister verpflichtet, ihre eigenen Kontrollen durchzuführen und darf keine zuvor gesammelten Daten von anderen Parteien verwenden.
Alle Plattformen, die Partner von Online Payment Platform sind, arbeiten unabhängig voneinander.
Für jede Plattform muss daher ein getrenntes Konto erstellt werden. Für jedes dieser Konten muss die gesetzlich vorgegebene Prüfung der Identitäts- und Organisationsdaten durchgeführt werden, um Missbrauch und Betrug zu verhindern.